09.07.2013

Firmenwagen - Privatnutzungsverbot im Arbeitsvertrag für Chef unbeachtlich

Die erlaubte Privatnutzung eines Firmenwagens ist entweder durch ein Fahrtenbuch zu konkret belegen oder pauschal nach der 1 %-Regelung zu versteuern. Ein Anscheinsbeweis für eine Privatnutzung besteht nur insoweit, dass eine erlaubte Privatnutzung des Geschäftswagens auch tatsächlich wahrgenommen wird und nicht insoweit, als dass jeder Firmenwagen stets privat genutzt wird. Bei einem Verbot der Privatnutzung mit Überwachung lässt sich die Anwendung der 1 %-Regel vermeiden.

In einem vom Finanzgericht Düsseldorf entschiedenen Fall war dem Betreffenden vom väterlichen Betrieb ein Kombiwagen als Dienstwagen überlassen worden. Der Vater hatte die Privatnutzung im Anstellungsvertrag des Sohns verboten. Der Sohn hat als Privatwagen einen Porsche 911. Für den Kombi führte er kein Fahrtenbuch und nahm auch keine Versteuerung nach der 1 %-Methode vor. Das Finanzamt nahm dennoch eine Besteuerung einer möglichen Privatnutzung nach der 1 %-Methode vor.

Das Finanzgericht entschied im Sinne des Finanzamtes. Eine stillschweigend geduldete private Nutzung des Pkw rechtfertige den Schluss, dass der Wagen typischerweise auch privat genutzt wird. Hier bestand zwar ein Verbot durch den Vater. Das stand aber wohl nur noch auf dem Papier, da der Sohn seit geraumer Zeit der eigentliche Leiter der Firma war und als solcher selbst frei über die Firmenwagen bestimmen konnte. So konnte er sich auch selbst die Privatnutzung stillschweigend erlauben.



Dienstwagen
Privatnutzung
1 %-Methode
Verbot der Privatnutzung
Fahrtenbuch
FG Düsseldorf
Finanzgericht Düsseldorf v. 11.4.2013, 11 K 2935/11, Rev. zugelassen
Haftungshinweis:
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