11.07.2013

Golfclub-Mitgliedschaft lohnsteuerpflichtig

Leistungen, die ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer neben dem Gehalt gewährt, können lohnsteuerpflichtige Einnahmen sein, es sei denn, der Arbeitgeber gewährt sie im überwiegenden eigenbetrieblichen Interesse. In einem vom Bundesfinanzhof entschiedenen Fall hatte der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer die Beiträge für eine Golfclub-Mitgliedschaft erstattet, damit dieser im Club Kontakt zu möglichen Kunden aufnehmen kann. Der Mitarbeiter spielte selbst nicht Golf und hatte keine Platzreife.

Das Gericht stellte fest, dass die Mitgliedschaft in einem Sport-, Geselligkeits- oder Freizeitverein die private Sphäre des Arbeitnehmers betrifft. Das gilt auch dann, wenn die Mitgliedschaft für den Beruf förderlich ist. Da beide Elemente untrennbar miteinander verknüpft seien, sei auch eine Aufteilung in einen beruflich- und einen privat veranlassten Teil nicht möglich. Nur in Fällen, in denen der Arbeitgeber seinen Mitarbeiter mit der Drohung mit beruflichen Nachteilen zum Beitritt genötigt hat, könne sich eine andere Beurteilung ergeben.



Golfclub
lohnsteuerpflichtige Einnahmen
Mitgliedsbeitrag
Kundenkontakte
BFH
Kundenwerbung
private Veranlassung
private Sphäre
Bundesfinanzhof v. 21.3.2013, VI R 31/10
Haftungshinweis:
Dieser Beitrag ist nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Zu dem behandelten Thema wird gerne weitere Auskunft erteilt.


Zurück