Der Basiszinssatz wird halbjährlich zum 1. Januar und 1. Juli neu festgesetzt. Die Deutsche Bundesbank hat den Basiszinssatz zum 1.7.2013 auf -0,38 % gesenkt. Der Basiszinssatz ist u.a. Grundlage für die Berechnung von Verzugszinsen nach den Vorschriften des BGB. Diese betragen 4,62 % (Basiszinssatz + 5 %) bzw. 7,62 % (Basiszinssatz + 8 %) bei Entgeltforderungen aus Rechtsgeschäften ohne Verbraucherbeteiligung.