17.07.2013

Elektronische Steueranmeldungen für Unternehmen ab 1.9. Pflicht

Die OFD Koblenz weist in einer Pressemitteilung darauf hin, dass spätestens ab dem 1.9. Arbeitgeber und Unternehmer die Lohnsteueranmeldungen und die Umsatzsteuer-Voranmeldungen nur noch elektronisch übermitteln können. Dabei ist die Verwendung eines Sicherheitszertifikats vorgeschrieben. Dies dient dazu, die Übermittlung eindeutig einem bestimmten Unternehmen zuordnen zu können und größtmögliche Datensicherheit zu gewährleisten. Die bislang geltende Übergangsfrist läuft zum 31.8. endgültig ab. Unternehmen, die ohne Sicherheitszertifikat noch Daten übermitteln, laufen Gefahr, dass sie mit Verspätungszuschlägen belegt werden, da das Finanzamt die in dieser Form übermittelten Daten nicht mehr verarbeiten darf. Das notwendige Zertifikat ist unter www.elsteronline.de erhältlich, wobei der Registrierungsvorgang bis zu 14 Tagen dauern kann.



Umsatzsteuervoranmeldung
Sicherheitszertifikat
elektronische Übermittlung
Datensicherheit
OFD Koblenz
PM der OFD Koblenz vom 09.07.2013
Haftungshinweis:
Dieser Beitrag ist nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Zu dem behandelten Thema wird gerne weitere Auskunft erteilt.


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