Mieterhöhungen bei Wohnraum sind nur nach einem streng formalisierten Verfahren möglich. Der Vermieter muss mittels Mietspiegel, Vergleichswohnungen oder Sachverständigengutachten belegen können, dass sich die angestrebte Erhöhung noch im gesetzlich zugelassenen Rahmen bewegt. Der Bundesgerichtshof hat nun in zwei Verfahren entschieden, dass Gutachten zur Miethöhe ein breites Spektrum von Wohnungen vor Ort berücksichtigen müssen.
In den Fällen ging es um eine ehemalige Zechensiedlung bzw. eine ehemalige Soldatensiedlung, bei denen die Eigentümer deutliche Mieterhöhungen verlangten. In beiden Fällen wurde in den Gerichtsverfahren ein Sachverständigengutachten zur Miethöhe angefordert. Beide Sachverständige bezogen sich in ihren Gutachten als Vergleichsobjekte nur auf andere Objekte des gleichen Vermieters in der gleichen Siedlung. Der Bundesgerichtshof hielt dies für fehlerhaft. Der Gutachter habe vielmehr sein Gutachten zur Ermittlung der Vergleichsmiete auf eine größere Basis zu stellen und ein breites Spektrum von Vergleichswohnungen aus der Gemeinde zu berücksichtigen.