06.09.2013

Schwerer Pickup kann als Pkw zu versteuern sein

Bei Fahrzeugen, die bei der Kfz-Steuer als Pkw eingestuft werden, richtet sich die Besteuerung nach Hubraum, Schadstoffausstoß und CO2 –Emissionen. Demgegenüber ist für Fahrzeuge, die als Lkw eingeordnet werden, eine Besteuerung entsprechend ihrem Gewicht vorgesehen. Die ist deutlich günstiger als eine Besteuerung als Pkw.

Das Finanzgericht Köln musste darüber entscheiden, wie ein US-Pickup-Fahrzeug vom Typ Ford Ranger zu besteuern ist. Der Wagen hat ein Leergewicht von 1.855 kg und eine Höchstgeschwindigkeit von 158 km/h. Die Fahrzeugkabine hat 4 Sitze und ist von der Fläche her kleiner als die Ladefläche. Der Wagen wurde von der Zulassungsstelle als Lkw eingestuft. Das Finanzamt stellte abweichend davon fest, dass er als Pkw zu besteuern sei.

Das Finanzgericht bestätigte dies. Das Finanzamt entscheide unabhängig von der Zulassungsstelle. Entscheidend sei die objektive Beschaffenheit des Fahrzeugs. Hier sprachen u.a. das äußere Erscheinungsbild, die Anzahl der Sitze sowie die Höchstgeschwindigkeit für die Einordnung als Pkw. Zwar war die Ladefläche geringfügig größer als der Fahrgastraum, doch sei das bei einem Pickup-Fahrzeug nicht das allein ausschlaggebende Kriterium.



FG Köln
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Besteuerung nach Gewicht
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FG Köln v. 28.6.2013, 6 K 3384/08
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