16.09.2013

BGH: Rückkaufwert von vor 2008 abgeschlossenen Lebensversicherungen

Die frühzeitige Kündigung einer Lebensversicherung hatte bislang zumeist zur Folge, dass dem Kündigenden nur ein Bruchteil der einbezahlten Prämien ausgezahlt wurde. Schuld daran war, dass die Versicherungsunternehmen in den ersten Jahren zunächst die hohen Abschlusskosten – insbesondere Provisionen – zum Abzug brachten. Der Bundesgerichtshof hatte bereits in früheren Verfahren entschieden, dass dieses Verfahren den Versicherten unangemessen benachteiligt. Der Gesetzgeber hat für ab 2008 abgeschlossene Versicherungsverträge gesetzlich geregelt, dass dem Kündigenden deutlich mehr seiner einbezahlten Prämien verbleiben muss.

Zwei Versicherungsnehmer hatten in 2004 ihre Lebensversicherungsverträge abgeschlossen und in 2009 gekündigt. Mit der Klage wollten sie die Übertragung der ab 2008 für Neuverträge geltenden Regeln auf Altverträge erreichen.

Der Bundesgerichtshof stellte fest, dass die durch die Unwirksamkeit der Vertragsklausel entstandene Vertragslücke so zu schließen sei, dass der Versicherte auch weiterhin die in dem Fall vom Versicherer versprochene Leistung erhält. Es findet aber eine Deckelung des Abschlags statt. Dem Kunden muss mindestens die Hälfte des Guthabens zufließen, das er durch Prämien und Zinsen angespart hat. Die Abschlusskosten bleiben dabei außen vor. Diese Abrechnungsformel entspricht der, die der BGH früher für zwischen 1995 und 2001 abgeschlossene Verträge gefunden hatte. Eine Übertragung der für den Kunden noch günstigeren gesetzlichen Neuregelung auf Altfälle lehnte er ab, da der Gesetzgeber ausdrücklich keine Rückwirkung gewollt habe.



Lebensversicherung
Rückkaufswert
Zilmerung
BGH
Rückzahlung der Prämie
Abschlusskosten
BGH v. 11.9.2013, IV ZR 17/13, Pressemitteilung Nr. 147/2013 vom 11.9.2013
Haftungshinweis:
Dieser Beitrag ist nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Zu dem behandelten Thema wird gerne weitere Auskunft erteilt.


Zurück