16.09.2013

Niedrigstlöhne bei Pizza-Service sittenwidrig

Lohnwucher ist eine rechtswidrige Ausbeutung von Arbeitnehmern. Er kann dann vorliegen, wenn in einem Dienst- oder Arbeitsverhältnis die Höhe der Vergütung in einem ganz besonders auffälligen Missverhältnis zur Arbeitsleistung steht.

Ein Pizza-Auslieferdienst aus Brandenburg beschäftigte Arbeitnehmer als Pizza-Auslieferfahrer mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 14 Stunden pro Woche für einen Lohn von 100 bis 165 € brutto. Die Vollzeitkräfte erhielten bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden einen Lohn von 430 € brutto. Daraus ergaben sich Stundenlöhne von 1,59 €, 1,65 € und 2,72 €. Das Jobcenter Uckermark hatte acht der betroffenen Mitarbeiter Aufstockungsleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts gewährt. Nach den Vorschriften des Sozialgesetzbuchs geht, soweit der Arbeitgeber den Anspruch auf Arbeitsentgelt nicht erfüllt und der Sozialleistungsträger Sozialleistungen erbringt, der Anspruch des Arbeitnehmers auf den Leistungsträger über. Das Jobcenter klagte daher gegen den Arbeitgeber auf Ersatz der gewährten Aufstockungsleistungen. Wegen Lohnwuchers seien die mit den Arbeitnehmern getroffenen Lohnvereinbarungen nichtig.

Das Arbeitsgericht Eberswalde entschied zugunsten des Jobcenters. Es liege hier ein Lohnwucher vor, da die gezahlten Löhne um mehr als die Hälfte unter dem ortsüblichen Entgelt für vergleichbare Tätigkeiten liegen. Wenn die Arbeitnehmer Lohnleistungen in ortsüblicher Höhe erhalten hätten, hätte das Jobcenter die Aufstockungsleistungen nicht oder nicht in dieser Höhe leisten müssen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.



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ArbG Eberswalde v. 10.9.2013, 2 Ca 428/13, dpa-Pressemeldung, (Norm für Übergang der Lohnforderung auf den Sozialleistungsträger: § 115 SGB X)
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