Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen können unter bestimmten Voraussetzungen steuermindernd geltend gemacht werden. Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz stellte fest, dass die Montagekosten für einen neuen Wintergarten nicht zu diesen geförderten Handwerkerleistungen zählen.
Ein Ehepaar hatte sie in ihrer Steuererklärung neben Renovierungskosten geltend gemacht. Das Finanzamt erkannte sie nicht an. Das Finanzgericht stellte fest, dass die Steuerbegünstigung für Handwerkerleistungen nach dem Willen des Gesetzgebers und dem Gesetzeswortlaut gerade keine Neubaumaßnahmen erfasse. Andernfalls hätte der Gesetzgeber die drei Arten von geförderten Maßnahmen nicht aufzählen müssen. Hier liege eine Neubaumaßnahme vor. Dass nicht nur eine Substanzerweiterung, sondern auch eine Wohnflächenerweiterung stattfand, sei daran erkennbar, dass nach dem üblichen Schema für die Wohnflächenberechnung der Wintergarten zu einer Erweiterung der Wohnfläche des Hauses geführt hat.