14.08.2008

Gewerbesteuer: Neuregelung bei Hinzurechnungen

Durch die Unternehmensteuerreform wurden die Hinzurechnungsvorschriften bei der Gewerbesteuer ab 2008 geändert. Dem Gewerbeertrag sind bestimmte Entgelte hinzuzurechnen, die für Nutzung fremden Kapitals gezahlt werden, u.a. Zinsen, Miete, Pacht, Lizenzgebühren. Voraussetzung ist, dass die Zahlungen als Betriebsausgaben abgesetzt wurden; eine Hinzurechnung unterbleibt daher bei Zahlungen an Gesellschafter einer Personengesellschaft. Für die Hinzurechnung gelten unterschiedliche Prozentsätze, für Schuldzinsen z.B. im Ergebnis 25 %. Die Unterscheidung nach Dauerschulden und nicht hinzurechnungspflichtigen Schuldzinsen des gewöhnlichen Geschäftsverkehrs ist weggefallen, auch Letztere sind hinzuzurechen. Miete und Pacht für unbewegliches Vermögen (Ladenmiete) wird im Ergebnis mit 16,25 % hinzugerechnet, Miete für bewegliches Anlagevermögen mit 5 %. Ein ausführlicher Erlass nimmt zur Neuregelung Stellung. Daraus ergibt sich unter anderem:



Gewerbeertrag
Gewerbesteuer
Hinzurechnungen
Unternehmenssteuerreform
Gleichlautende Ländererlasse v. 4.7.2008, DStR 2008 S. 1439, DB 2008 S. 1655, BStBl. I 2008 S. 730
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