17.10.2013

SEPA: Steuerverwaltung stellt Einzugsermächtigungen um

Die OFD Karlsruhe teilt in einer Pressemitteilung mit, dass nun bei Finanzämtern die Umstellung der von den Steuerzahlern erteilten Einzugsermächtigungen auf SEPA-Lastschriftmandate beginnt. Anlass hierfür ist, dass ab dem 1.2.2014 die bisherigen Überweisungs- und Lastschriftverfahren im Rahmen von SEPA (Single Euro Payment Area) europaweit vereinheitlicht werden. Dabei werden Kontonummer und Bankleitzahl durch IBAN (International Bank Account Number) und BIC (Business Identifier Code) abgelöst. An die Stelle des Lastschrifteinzugsverfahrens tritt das SEPA-Lastschriftverfahren, welches durch ein SEPA-Lastschriftmandat legitimiert wird.

Die Regelungen zur Einführung von SEPA sehen vor, dass bestehende gültige Einzugsermächtigungen in SEPA-Lastschriftmandate umgewidmet werden. Das bedeutet, dass die Steuerzahler bezüglich der SEPA-Umstellung ihrer Einzugsermächtigungen gegenüber den Finanzämtern nichts unternehmen müssen, da sie von den Finanzämtern automatisch umgestellt werden. Ab Oktober 2013 werden die Bürger Benachrichtigungsschreiben erhalten, die über die erfolgte Umstellung informieren.

Weiterhin teilt die OFD mit, dass künftig mit den SEPA-Lastschriftmandaten auch steuerliche Nebenleistungen und gemahnte Beträge eingezogen werden sollen.



OFD Karlsruhe
SEPA
Einzugsermächtigung
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steuerliche Nebenleistungen
gemahnte Beträge
Pressemitteilung der OFD Karlsruhe v. 18.9.2013
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