Der Berliner Senat hat am 8.10.2013 einen Gesetzesentwurf beschlossen, nach dem der Steuersatz bei Grundstückserwerbungen in Berlin ab dem 1.1.2014 auf 6 % steigen soll.
Der Senat erwartet durch die Anhebung der Grunderwerbsteuer Mehreinnahmen von 100 Mio. € pro Jahr.
Auch in anderen Bundesländern wird zum 1.1.2014 der Grunderwerbsteuersatz steigen. In Schleswig-Holstein wird der Steuersatz auf den bundesweit höchsten Satz von 6,5 % angehoben. In Bremen wird der Steuersatz ebenfalls erhöht. Immobilienkäufer müssen bei Kaufverträgen, die ab Jahresbeginn 2014 abgeschlossen werden, dann 5 % Grunderwerbsteuer zahlen.
Im Saarland erwarten Immobilienkäufer Grunderwerbsteuern in Höhe von 5,5 %. Ein Grunderwerbsteuersatz von 5 % gilt in den Bundesländern Baden-Württemberg, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Thüringen. In Hamburg und Niedersachsen ist der Immobilienkauf steuerlich etwas günstiger: Hier werden nur 4,5 % Steuern fällig. Die beiden Freistaaten Bayern und Sachsen erfreuen Immobilienkäufer mit den bundesweit günstigsten Grunderwerbsteuersätzen. Dort gilt seit Jahren unverändert ein Steuersatz von 3,5 %.