08.11.2013

Verlängerter Kindergeldbezug auch bei Studium während Zivildienst

Wenn ein Kind in Ausbildung ist, kann Kindergeld im Regelfall nur bis zur Vollendung des 25.Lebensjahrs bezogen werden. Das Gesetz bestimmt, dass sich die Bezugsdauer um die Dauer des abgeleisteten Wehr- oder Zivildienstes verlängert.

Ein Sohn hatte nach seinem Abitur Zivildienst geleistet. Bereits in dieser Zeit war er als Mathematik-Student eingeschrieben und absolvierte eine Übung und eine Klausur in dem Fach. Nach dem Zivildienst wechselte er zu einem Physikstudium. Sein Vater bezog für ihn auch in der Zeit des Zivildienstes Kindergeld. Nachdem der Sohn im April 2010 das 25. Lebensjahr vollendet hatte, stellte die Familienkasse wegen Erreichen der Altersgrenze die Kindergeldzahlungen ein. Die Zeit des Zivildienst müsse nicht weitergehend berücksichtigt werden, da für ihn bereits während der Zeit Kindergeld gezahlt worden sei.

Der Bundesfinanzhof entschied zugunsten des Vaters. Zwar werde im Regelfall Kindergeld nur bis zum Erreichen des 25. Lebensjahrs gezahlt. Davon mache das Gesetz aber für Kinder, die Wehr- oder Zivildienst geleistet haben eine Ausnahme. Dass sich die Bezugsdauer dann um die Dauer des geleisteten Dienstes verlängert, solle typisierend eine durch die Ableistung des Dienstes eingetretene Ausbildungsverzögerung kompensieren. Ob es tatsächlich zu einer Verzögerung der Ausbildung gekommen ist, sei nicht entscheidend.



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BFH v. 5.9.2013, XI R 12/12, Pressemitteilung Nr. 75 v. 30.10.2013
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