Rechtzeitig vor Jahresende sollten Unternehmer und GmbH-Gesellschafter ggf. noch folgende Punkte prüfen lassen oder Anträge stellen:
1) Bei sich abzeichnenden Verlusten in GmbH, Einzel- oder Personenunternehmen Gegenmaßnahmen prüfen lassen. Bei Kommanditisten mit negativem Kapitalkonto (§ 15a EStG) oder stillen Gesellschaftern müssen evtl. Maßnahmen zur Sicherung der Verlustverrechnung noch vor Jahresende wirksam werden.
2) Verträge mit eigener GmbH oder Angehörigen (Arbeits-, Darlehens-, Mietverträge u.Ä.): Vertragsgestaltung und Durchführung überprüfen, um Anerkennung weiterhin zu sichern. Vergütungen für das nächste Jahr festlegen. Auch Testamente, Nachfolgeplanungen u.Ä. sind regelmäßig auf steuerliche Folgen zu überprüfen!
3) Ausschüttungspolitik bei GmbH überprüfen? Sind noch Ausschüttungen zu beschließen?
4) Sind zur Vermeidung gewinnerhöhender Auflösung steuerfreier Rücklagen noch Investitionen erforderlich?
5) Noch Maßnahmen zur Inanspruchnahme der Steuerermäßigung für nicht entnommene Gewinne ratsam?
6) Droht eine Einschränkung des Schuldzinsenabzugs wegen der Zinsschranke (Freigrenze 3 Mio. €)?
7) Betrieblicher Schuldzinsenabzug: Ist wegen Überentnahmen der Zinsabzug teilweise gefährdet?
8) Antrag auf Erstattung von Energiesteuern für 2012 (für bestimmte Unternehmen) stellen.
9) Bei Verkauf von Anteilen, Unternehmen, Grundstücken, Anlagevermögen u.a., prüfen, ob Versteuerung im alten oder im neuen Jahr günstiger ist, entsprechende Vertragsgestaltung!
10) Droht der Ablauf einer Freistellungsbescheinigung für die Bauabzugssteuer?
11) Investitionszulagen: Begünstigte Investitionen möglichst bis Jahresende abschließen, oder zumindest Teilherstellungskosten anfallen lassen oder Teillieferungen entgegennehmen (dann noch Zulage für dieses Jahr)!