Rechtzeitig vor Jahresende sollten alle Steuerzahler ggf. noch folgende Punkte prüfen lassen oder Anträge stellen:
1) Private Pkw-Nutzung: Fahrtenbuch anlegen für nächstes Jahr, wenn 1 %-Regelung ungünstig sein sollte, ggf. mit Arbeitgeber Abrechnungsmethode für nächstes Jahr festlegen. Gleiches gilt für tageweise oder monatliche Berechung der Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bei 1 % Regelung.
2) Abfindungen an Arbeitnehmer: Ist die Versteuerung im alten oder neuen Jahr günstiger?
3) Antrag auf Erstattung von Kapitalertragsteuer für Erträge des Jahres 2012 (bei Nichtveranlagung, für gemeinnützige Vereine u.Ä.) gestellt?
4) Ehegatten können noch bis Jahresende gemeinsame Freistellungsaufträge erteilen, ggf. auch auf 0 €, um eine Verlustverrechnung zwischen ihren Kapitalanlagen beim selben Institut zu ermöglichen.
5) Bis 15.12. des Jahres ist bei der depotführenden Bank eine Bescheinigung über innerhalb der Depots bei dieser Bank dieses Jahr nicht verrechenbare Verluste zu beantragen, wenn die Verluste evtl. mit Gewinnen aus Depots bei einer anderen Bank verrechnet werden sollen!
6) Bei im Ausland abgezogener Kapitalertragsteuer (Quellensteuer) ggf. Erstattungsanträge stellen, wenn nach einem Doppelbesteuerungsabkommen nur ein niedrigerer Einbehalt zulässig ist.
7) Kinderfreibetrag, Betreuungsfreibetrag: Widerruf einer Zustimmung zur Zuordnung von Kindern oder zur Übertragung der Freibeträge auf Stiefeltern oder Großeltern für das folgende Jahr?
8) Unterhalt an geschiedenen Ehegatten: Widerruf der Zustimmung des Unterhaltsempfängers zum sog. Realsplitting (Abzug des Unterhalts beim Zahlenden als Sonderausgabe, Steuerpflicht beim Empfänger) kann nur vor Beginn des Jahres, für das er erstmals gelten soll, gegenüber dem Finanzamt erklärt werden!
9) Haben Sie die verschärften Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten wegen hoher privater Einkünfte (über 500.000 € der positiven Einkünfte, keine Verrechnung mit Verlusteinkünften) zu erfüllen?