15.11.2013

Anträge und Maßnahmen bis 31.12.2013 - alle Steuerzahler

Rechtzeitig vor Jahresende sollten alle Steuerzahler ggf. noch folgende Punkte prüfen lassen oder Anträge stellen:

1) Private Pkw-Nutzung: Fahrtenbuch anlegen für nächstes Jahr, wenn 1 %-Regelung ungünstig sein sollte, ggf. mit Arbeitgeber Abrechnungsmethode für nächstes Jahr festlegen. Gleiches gilt für tageweise oder monatliche Berechung der Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bei 1 % Regelung.

2) Abfindungen an Arbeitnehmer: Ist die Versteuerung im alten oder neuen Jahr günstiger?

3) Antrag auf Erstattung von Kapitalertragsteuer für Erträge des Jahres 2012 (bei Nichtveranlagung, für gemeinnützige Vereine u.Ä.) gestellt?

4) Ehegatten können noch bis Jahresende gemeinsame Freistellungsaufträge erteilen, ggf. auch auf 0 €, um eine Verlustverrechnung zwischen ihren Kapitalanlagen beim selben Institut zu ermöglichen.

5) Bis 15.12. des Jahres ist bei der depotführenden Bank eine Bescheinigung über innerhalb der Depots bei dieser Bank dieses Jahr nicht verrechenbare Verluste zu beantragen, wenn die Verluste evtl. mit Gewinnen aus Depots bei einer anderen Bank verrechnet werden sollen!

6) Bei im Ausland abgezogener Kapitalertragsteuer (Quellensteuer) ggf. Erstattungsanträge stellen, wenn nach einem Doppelbesteuerungsabkommen nur ein niedrigerer Einbehalt zulässig ist.

7) Kinderfreibetrag, Betreuungsfreibetrag: Widerruf einer Zustimmung zur Zuordnung von Kindern oder zur Übertragung der Freibeträge auf Stiefeltern oder Großeltern für das folgende Jahr?

8) Unterhalt an geschiedenen Ehegatten: Widerruf der Zustimmung des Unterhaltsempfängers zum sog. Realsplitting (Abzug des Unterhalts beim Zahlenden als Sonderausgabe, Steuerpflicht beim Empfänger) kann nur vor Beginn des Jahres, für das er erstmals gelten soll, gegenüber dem Finanzamt erklärt werden!

9) Haben Sie die verschärften Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten wegen hoher privater Einkünfte (über 500.000 € der positiven Einkünfte, keine Verrechnung mit Verlusteinkünften) zu erfüllen?



private Pkw-Nutzung
Abfindungen an Arbeitnehmer
Erstattung von Kapitalertragsteuern
gemeinsame Freistellungsaufträge
Verlustbescheinigung
im Ausland abgezogene Kapitalertragsteuer
Kinderfreibetrag
Realsplitting
Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten
Private Pkw-Nutzung: BMF v. 18.11.2009, BStBl 2009 I S. 1326, Rz. 8, LStR Abschnitt R 31 (Abs. 9, 10); zur tageweisen oder monatlichen Abrechnung der Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstäte bei 1 %-Regelung s. BMF v. 1.4.2011, BStBl I 2011 S. 301; Abfindungen an Arbeitnehmer: BMF v. 17.1.2011, BStBl I 2011 S. 39 mit weiteren Nachweisen; Spekulationsgeschäfte: § 52a Abs. 11 Satz 11 EStG; BMF v. 9.10.2012, BStBl I 2012 S. 953, Rz. 130; s. z.B. Strauch in DStR 2010 S. 254; vgl. auch Weber-Grellet in Schmidt, 32. Aufl. § 23 EStG Rz. 97; Erstattung von Kapitalertragsteuer: § 44 b EStG; gemeinsamte Freistellungsaufträge: BMF v. 9.10.2012, BStBl I 2012 S. 953, Rz. 267, 269; Bescheinigung bis 15.12. bei depotführender Bank: § 43a Abs. 3 Satz 5 EStG; Im Ausland abgezogene Kapitalertragsteuer: Vgl. BFH v. 15.3.1995, I R 98/94, BStBl II 1995 S. 580; siehe auch BMF v. 9.10.2012, BStBl I 2012 S. 953, Rz. 207a ff; Anrechnung Schweizer Quellensteuer BFH I R 75/08, BFH/NV 2010,1820; Realsplitting: § 10 Abs. 1 Nr. 1 S. 4 EStG; OFD Koblenz v. 30.7.2007, S 2221a, S 2255 A - St 321, DStR 2007 S. 1820; Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten: § 147a AO, § 193 Abs. 1 AO
Haftungshinweis:
Dieser Beitrag ist nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Zu dem behandelten Thema wird gerne weitere Auskunft erteilt.


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