Sachbezüge sind Arbeitsentgelt, das nicht in Form von Geld gewährt wird. Sachbezüge können erfolgen durch zur Verfügung stellen von Waren oder durch die Gewährung von Wohnung oder Verpflegung. Dieses Arbeitsentgelt muss sowohl versteuert wie auch bei der sozialversicherungsrechtlichen Beitragsberechnung berücksichtigt werden.
Für die Bewertung von vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten unentgeltlichen oder verbilligten Mahlzeiten gilt die Sozialversicherungsentgeltverordnung. Diese wurde nun für das Jahr 2014 neu gefasst. Im Jahr 2014 wird vom Arbeitgeber gewährtes Mittag- oder Abendessen mit 3,00 € bewertet und ein gewährtes Frühstück mit 1,63 €.
Das Bundesfinanzministerium weist darauf hin, dass durch das ab dem 1.1.2014 geltende neue Reisekostenrecht der Anwendungsbereich der Sachbezugswerte erweitert wurde. Sie sind nun auch in Fällen anzuwenden, in denen dem Arbeitnehmer während einer beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit oder im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung von Arbeitgeber oder Dritten Mahlzeiten gestellt werden.