04.12.2013

Kfz-Steuer: Wechsel der Zuständigkeit zum Zoll

Im Jahr 2009 wurde zwischen dem Bund und den Ländern vereinbart, dass die Ertrags- und Verwaltungshoheit der Kraftfahrzeugsteuer von den Ländern auf den Bund übergehen soll. Der Ertrag der Kraftfahrzeugsteuer fließt daher bereits seit dem 1.7.2009 dem Bund zu. Die Verwaltung der Kfz-Steuer erfolgte aber bisher weiterhin durch die den Ländern unterstehenden Finanzämter. Diese wurden insoweit im Auftrag des Bundes tätig. Das wird sich nun ändern. Mit dem Beginn des Jahres 2014 wird auch die Verwaltung der Kfz-Steuer an den Bund abgegeben und künftig vom Zoll vorgenommen. Die Übernahme der Daten und Akten soll stufenweise bis Mai 2014 erfolgen.

Die OFD Niedersachsen teilt in einer Pressemitteilung mit, dass das Land Niedersachsen die Verwaltung der Kfz-Steuer zum 14.2.2014 an den Bund abgeben wird. In Fragen der Kfz-Steuer kann sich der Bürger bis zu dem Stichtag neben der Zulassungsstelle an das Finanzamt wenden. Nach dem Stichtag wäre das Hauptzollamt der richtige Ansprechpartner. Für An-, Um- und Abmeldungen sowie Halterwechsel bleibt nach wie vor die Zulassungsstelle zuständig. Bereits erlassene Kfz-Steuerbescheide sind und bleiben weiterhin gültig.

Auch in NRW ist der 14.2.2014 Stichtag für den Wechsel der Kfz-Steuerverwaltung vom Land zum Bund.



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Zuständigkeitswechsel
Hauptzollamt
Kfz-Steuerbescheide
Pressemitteilung OFD Niedersachsen v. 21.11.2013, Pressemitteilung Finanzministerium NRW v. 21.11.2013
Haftungshinweis:
Dieser Beitrag ist nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Zu dem behandelten Thema wird gerne weitere Auskunft erteilt.


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