14.08.2008

Kindergeld: Arbeitslosmeldung eines Kindes

Eltern erhalten Kindergeld für ein Kind, das das 18. Lebensjahr, aber noch nicht das 21. Lebensjahr vollendet hat und sich in keinem Ausbildungsverhältnis befindet, wenn das Kind sich bei einer Agentur für Arbeit als arbeitssuchend gemeldet hat. Die Meldung wirkt nur drei Monate fort. Nach Ablauf dieser Frist muss sich das Kind erneut als Arbeitsuchender melden, da sonst der Kindergeldanspruch entfällt. (Bundesfinanzhof)



Arbeitslosmeldung
Kindergeld
BFH v. 19.6.2008, III R 68/05
Haftungshinweis:
Dieser Beitrag ist nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Zu dem behandelten Thema wird gerne weitere Auskunft erteilt.


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