04.12.2013

Unberechtigter Steuerausweis durch Kleinbetragsrechnung

Bei Ausweis eines Umsatzsteuerbetrages in einer Rechnung, der nach dem Gesetz nicht geschuldet ist, schuldet der Rechnungsaussteller die ausgewiesene Steuer. Sog. Kleinunternehmer dürfen daher keine Steuer in ihren Rechnungen ausweisen, da sie auch keine Steuer zu zahlen haben. Dies gilt auch für sog. Kleinbetragsrechnungen (bis 150 €). In diesen ist das Entgelt nebst Steuerbetrag in einer Summe anzugeben, daneben der Steuersatz.

Gibt ein Kleinunternehmer in einer Rechnung bis 150 € eine Gesamtsumme an und daneben einen Steuersatz, handelt es sich um einen unberechtigten Steuerausweis, jedenfalls dann, wenn die Rechnung alle sonstigen vorgeschriebenen Angaben einer Kleinbetragsrechnung enthält (Namen und Anschrift des leistenden Unternehmers, Ausstellungsdatum, Gegenstand der Lieferung oder Art der sonstigen Leistung, Entgelt und Steuerbetrag in einer Summe). Dies hat der Bundesfinanzhof entschieden. Aus einer solchen Rechnung könnte der Kunde grundsätzlich den Vorsteuerabzug geltend machen. Dieser Gefahr des unberechtigten Vorsteuerabzugs müsse durch eine entsprechende Haftung des Rechnungsaustellers begegnet werden.



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BFH v. 25.9.2013, XI R 41/12
Haftungshinweis:
Dieser Beitrag ist nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Zu dem behandelten Thema wird gerne weitere Auskunft erteilt.


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