11.12.2013

BMF: Differenzbesteuerung im Münz- und Briefmarkenhandel

Ab dem 1.1.2014 wird die Umsatzsteuerermäßigung für Kunstgegenstände und Sammlungsstücke nicht mehr für gewerbliche Händler gewährt. Dies soll durch eine neue Pauschalierung der Marge gemildert werden.

In einem BMF-Schreiben hat das Bundesfinanzministerium festgestellt, dass Unternehmer im Münz- und Briefmarkenhandel in der Vergangenheit vielfach auf die Anwendung der Differenzbesteuerung verzichtet haben. Nun beabsichtigen diese Händler wegen der Gesetzesänderung, ab dem 1.1.2014 verstärkt die Differenzbesteuerung anzuwenden. Wegen der Schwierigkeiten, festzustellen, welche Stücke die Voraussetzungen der Differenzbesteuerung erfüllen und welche Einkaufspreise anzusetzen sind, hat es eine Vereinfachungsregel veröffentlicht. Diese Regel besagt im Wesentlichen, dass der Unternehmer seinen Warenbestand im Verhältnis 60 : 40 aufteilen soll. Für 60 % der Gegenstände könne davon ausgegangen werden, dass sie die Voraussetzungen der Differenzbesteuerung erfüllen. Bei Gegenständen, die dem „60 %-Topf“ zugeordnet wurden, sei der Einkaufspreis mit 70 % des Verkaufspreises zu schätzen. Die Gegenstände im „40 %-Topf“ unterliegen dann den allgemeinen Regelungen des Umsatzsteuerrechts.



Differenzbesteuerung
Münzhandel
Briefmarkenhandel
Umsatzsteuerermäßigung für Kunstgegenstände
Sammlungsstücke
Übergang zur Differenzbesteuerung
BMF-Schreiben v. 29.11.2013, IV D 2 – S 7229/10/10001-04, DOK Nr. 2013/1102447
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