13.12.2013

Naturrechtliche Ausgleichsmaßnahme - Erlös über Jahre zu verteilen

Bei Straßenbaumaßnahmen in Nordrhein-Westfalen sieht das Landschaftsgesetz des Landes vor, dass für Baumrodungen für den Straßenbau an einem anderen Ort Ersatzaufforstungen erfolgen müssen. Aufforstungen erfolgen auch gegen eine entsprechende Vergütung auf privaten Grundstücken.

Ein Landwirtsehepaar ist Eigentümer mehrerer Grundstücke. In einem Vertrag mit der Straßenbauverwaltung NRW verpflichteten sie sich in 2005 zur Duldung von Ersatzaufforstungen als Ausgleichsmaßnahmen auf einem ihrer Grundstücke durch die Straßenbauverwaltung. Das Land pflanzte und pflegte die Bäume einige Jahre. Die Landwirte blieben Grundstückseigentümer und wurden auch Eigentümer des Waldes, den sie frühestens nach 20 Jahren forstwirtschaftlich nutzen durften. Das Land zahlte ihnen im Herbst 2005 eine „einmalige Ertragsausfallentschädigung“ iHv. 51.600 €, die den fehlenden Ertrag der bis dahin landwirtschaftlich genutzten Fläche für die kommenden 20 Jahre ausgleichen sollte. Das Ehepaar teilte die Summe über die Laufzeit des Vertrages auf und setzte in der jährlichen Gewinnermittlung ab 2005 jeweils 1/20stel der Summe pro Jahr an. Das Finanzamt wollte demgegenüber den Betrag in 2005 in einer Summe als Gewinn ansetzen.

Das Finanzgericht Münster entschied zu Gunsten des Ehepaars. Nach dem Gesetz können Einnahmen für eine Nutzungsüberlassung, die für mehr als fünf Jahre im Voraus geleistet werden, insgesamt auf den Zeitraum gleichmäßig verteilt werden. Eine solche „Nutzungsüberlassung“ könne man auch in dem Vertrag zur Überlassung des Grundstücks zur Aufforstung sehen, da das Ehepaar in den ersten 20 Jahren keinerlei Nutzungsvorteile aus der Aufforstungsfläche mehr hat. Demgegenüber erfüllt die Straßenbauverwaltung mit der Aufforstung ihre ihr auferlegten gesetzlichen Verpflichtungen.



FG Münster
Naturrechtliche Ausgleichsmaßnahmen
Landschaftsgesetz NW
einmalige Ertragsausfallentschädigung
Nutzungsüberlassung
Aufforstungsfläche
FG Münster v. 19.2.2013, 10 K 2176/10 E
Haftungshinweis:
Dieser Beitrag ist nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Zu dem behandelten Thema wird gerne weitere Auskunft erteilt.


Zurück