03.01.2014

Hummer HMC 4-Geländewagen ist kein Lkw

Während Pkws bei der Kraftfahrzeugsteuer u.a. auf Grundlage ihres Hubraums und Schadstoffausstoßes besteuert werden, werden Lkw einer gewichtsabhängigen Kfz-Steuer unterworfen. Da diese erheblich günstiger ist als die Pkw-Besteuerung, versuchen vorzugsweise Fahrer von großen und schweren Fahrzeugen für diese eine Zulassung und Besteuerung als Lkw zu erreichen.

In einem vom Finanzgericht Münster entschiedenen Fall versuchte die Halterin eines Hummer HMC 4-Geländewagens, ihn bei der Kfz-Steuer als Lkw einstufen zu lassen. Es handelt sich dabei um ein von einem US-Militärfahrzeug abgewandelten Geländewagen mit 4 Sitzen in einer festen Kabine und einer offenen Ladefläche in Heck. Das zulässige Gesamtgewicht liegt bei 3.500 kg, die Leermasse 2.590 kg. Das Finanzamt stufte ihn als Pkw ein.

Das Finanzgericht bestätigte dies. Entscheidend für die Abgrenzung von Pkw und Lkw sei die objektive Beschaffenheit des Fahrzeugs. Das seien z.B. die Anzahl der Sitzplätze, die erlaubte Zuladung und -gerade bei Pickup-Fahrzeugen- die Größe der Ladefläche in Relation zur Größe des Fahrgastraums. Die Rechtsprechung fordert, dass für die Einstufung als Lkw die Ladefläche oder der Laderaum des Fahrzeugs größer sein muss als der Fahrgastraum. Dass hier die Ladefläche im Heck kleiner war als der Fahrgastraum, sprach gegen eine Einstufung als Lkw. Zudem war die Zuladung zu gering. Der spartanische Komfort des als Militärfahrzeug konzipierten Wagens sei kein Kriterium zugunsten einer Einstufung als Lkw, da auch Militär-Pkw nur einfach ausgestattet sind.



gewichtsabhängige Besteuerung
Lkw-Zulassung
Geländewagen
Hummer HMC 4
FG Münster
Finanzgericht Münster v. 13.6.2013, 13 K 3612/09 Kfz
Haftungshinweis:
Dieser Beitrag ist nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Zu dem behandelten Thema wird gerne weitere Auskunft erteilt.


Zurück