06.01.2014

Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben 2014

Das Bundesfinanzministerium hat die neuen Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen) von Lebensmitteln für das Jahr 2014 veröffentlicht. Es handelt sich dabei um Pauschbeträge für den Eigenverbrauch des Unternehmers. Diese sind zum einen für die Einkommensbesteuerung von Bedeutung, da eine Sachentnahme den Gewinn nicht mindern darf. Zum anderen sind sie wichtig für die Berechnung der Umsatzsteuer, da eine Sachentnahme für den Eigenverbrauch einer Lieferung gegen Entgelt gleichgestellt ist, sofern der entnommene Gegenstand ganz oder teilweise zum Vorsteuerabzug berechtigte.

Die Pauschalwerte dienen der Vereinfachung, entbinden den Unternehmer aber nicht davon, eine Vielzahl von Entnahmen einzeln aufzuzeichnen.

Die Jahreswerte betragen ohne Umsatzsteuer (bei Kindern vom 2. bis vollendetem 12. Lebensjahr die Hälfte):* Bäckerei/Konditorei: 1.176 € (ermäßigter Steuersatz), 397 € (voller Steuersatz), insgesamt: 1.573 €* Fleischerei: 912 € (ermäßigter Steuersatz), 820 € (voller Steuersatz), insgesamt: 1.732 €* Getränkeeinzelhandel: 93 € (ermäßigter Steuersatz), 291 € (voller Steuersatz); insgesamt: 384 €* Cafe und Konditorei: 1.137 € (ermäßigter Steuersatz), 635 € (voller Steuersatz), insgesamt: 1.772 €* Milch, Milcherzeugnisse, Fettwaren und Eier: 635 € (ermäßigter Steuersatz), 67 € (voller Steuersatz), insgesamt: 702 €* Nahrungs- und Genussmittel: 1.295 € (ermäßigter Steuersatz), 740 € (voller Steuersatz), insgesamt: 2.035 €* Obst, Gemüse, Südfrüchte und Kartoffeln: 291 € (ermäßigter Steuersatz), 212 € (voller Steuersatz), insgesamt: 503 €

Für die Entnahme von Lebensmitteln in Gaststätten gelten folgende Pauschalen:* mit Abgabe von kalten Speisen: 1.150 € (ermäßigter Steuersatz), 965 € (voller Steuersatz), insgesamt: 2.115 €* mit Abgabe von kalten und warmen Speisen: 1.586 € (ermäßigter Steuersatz), 1.731 € (voller Steuersatz), gesamt: 3.317 €

Die Pauschbeträge haben sich im Vergleich zum Jahr 2013 erhöht.



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Sachentnahmen
Entnahme von Lebensmitteln
Pauschbeträge
BMF
BMF v. 16.12.2013, IV A 4 – S 1547/13/10001-01, DOK 2013/1137127
Haftungshinweis:
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