29.01.2014

Grunderwerbsteuer bei aufschiebend bedingter Gegenleistung

Wenn der grunderwerbsteuerpflichtige Erwerb einer Immobilie oder von Rechten an einer Immobilie von dem Eintritt einer Bedingung abhängig ist, tritt der Erwerb erst mit dem Eintritt der Bedingung ein. Sofern ein Erwerbsvorgang einer Genehmigung bedarf, gilt der Erwerb mit Eintritt der Bedingung als eingetreten.

Eine Firma hatte in 2004 von einem Landwirt landwirtschaftliche Flächen erworben, auf denen sie Kiesabbau betreiben wollte. Im Kaufvertrag vereinbarten sie neben dem Kaufpreis eine besonderes Kiesentgelt, das fällig werden sollte, sobald die Firma eine Kiesabbaugenehmigung für das Grundstück erlangt hat. In 2012 erhielt die Firma die Genehmigung und zahlte das vereinbarte Zusatzentgelt. Das Finanzamt setzte für diese Zahlung Grunderwerbsteuer fest, wobei es den seit 01.10.2011 in Nordrhein-Westfalen geltenden neuen Grunderwerbsteuersatz von 5 % zugrunde legte. Die Firma war der Auffassung, dass noch der zuvor geltende Steuersatz von 3,5 % anzuwenden sei, da das Geschäft vor dem Stichtag abgeschlossen worden sei.

Das Finanzgericht Düsseldorf entschied zugunsten der Firma. Es sei zu unterscheiden zwischen dem Zeitpunkt der Verwirklichung des Erwerbsvorgangs und dem Zeitpunkt der Steuerentstehung. Der Erwerbsvorgang sei bereits zu dem Zeitpunkt verwirklicht, an dem sich die Parteien durch die rechtsgeschäftlichen Willenserklärungen gebunden haben. Das war hier beim Vertragsabschluss in 2004. Die Bindung hing hier also nicht vom Bedingungseintritt ab. Mit Eintritt der Bedingung entstand dann die Steuer. Aufschiebend bedingte Geschäfte seien bei der Grunderwerbsteuer nach dem Recht zu beurteilen, das zum Zeitpunkt des für alle Beteiligten bindenden Vertragsschusses galt. Daher war die Teilleistung mit einem Steuersatz von 3,5 % zu besteuern.



Grunderwerbsteuer
Kiesabbaugenehmigung
Abbaurecht
Kiesentgelt
Grunderwerbsteuersatz
Erwerbsvorgang
Steuerentstehung
FG Düsseldorf
Bedingungseintritt
FG Düsseldorf v. 29.7.2013, 7 K 563/13 GE
Haftungshinweis:
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