15.10.2008

AStA-Mitglieder sind Arbeitnehmer

Der Vorsitzende und die Referenten des AStA sind Arbeitnehmer im Sinne des Einkommensteuerrechts. Die an sie gezahlten Aufwandsentschädigungen sind lohnsteuerpflichtig, hat der Bundesfinanzhof entschieden.



AStA-Mitglied
Aufwandsentschädigungen
BFH v. 22.7.2008, VI R 51/05, DStR 2008 S. 1923
Haftungshinweis:
Dieser Beitrag ist nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Zu dem behandelten Thema wird gerne weitere Auskunft erteilt.


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