15.10.2008

Keine Übertragung der steuerfreien Abgeordnetenpauschale auf andere Personen

Abgeordnete des Deutschen Bundestags und des Landtags von Baden-Württemberg erhalten eine Kostenpauschale zur Abgeltung bestimmter mandatsbedingter Aufwendungen, die als Aufwandsentschädigung steuerfrei ist. Mehrere Arbeitnehmer, die unterschiedlichen Berufsgruppen angehören (Geschäftsführer, Rechtsanwalt und Steuerberater, Richter am Finanzgericht) sahen hierin eine gleichheitswidrige Begünstigung der Abgeordneten. Sie begehrten daher, bei der Veranlagung zur Einkommensteuer durch entsprechenden Ansatz eines pauschalen Werbungskostenabzugs in die Begünstigung einbezogen zu werden. Der Bundesfinanzhof entschied ebenso wie die Vorinstanzen, dass den Arbeitnehmern die steuerfreie Kostenpauschale nicht zustehe, da sie nicht zu den Abgeordneten gehörten. Der Bundesfinanzhof musste nicht darüber entscheiden, ob und inwieweit die steuerfreie Kostenpauschale verfassungsrechtlichen Anforderungen genügt, da es hierauf für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Steuerbescheide nicht ankam. Er hat daher auch von einer Vorlage der steuerfreien Kostenpauschale an das Bundesverfassungsgericht zur Überprüfung ihrer Verfassungsmäßigkeit abgesehen.



Abgeordnetenpauschale
BFH v. 11.9.2008, VI R 63/04, VI R 81/04, VI R 13/06
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