13.02.2014

Pflege des Erblassers: Wann ein erbschaftsteuerlicher Freibetrag gewährt wird

Wenn Sie eine Person bis zu ihrem Tode unentgeltlich pflegen und dafür mit einer Erbschaft bedacht werden, steht Ihnen ein erbschaftsteuerlicher Freibetrag von bis zu 20.000 € zu. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat nun in einem aktuellen Urteil dargelegt, unter welchen Voraussetzungen die Steuerbefreiung in Anspruch genommen werden darf und diese konkretisiert:

Hinweis: Der BFH erklärt in seinem Urteil mehrfach, dass Finanzämter und Finanzgerichte bei der Prüfung der Befreiungsvoraussetzungen einen großzügigen Maßstab anlegen sollen. Der Pflegefreibetrag darf demnach sogar dann angesetzt werden, wenn die hilfsbedürftige Person in einem Pflegeheim lebt und somit wesentliche Teile der Fürsorge durch Pflegepersonal übernommen werden.



BFH, Urt. v. 11.09.2013 – II R 37/12; www.bundesfinanzhof.de
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