15.10.2008

GmbH-Reform (MoMiG) tritt in Kraft

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 19.9.2008 keine Einwände gegen das Gesetz zur Reform der GmbH erhoben. Das Gesetz tritt daher zu Beginn des Monats in Kraft, der auf die Veröffentlichung des Gesetzes im Bundesgesetzblatt folgt, daher voraussichtlich zum 1.11.2008. Das Gesetz enthält u.a. weitreichende Änderungen des Rechts der GmbH, Änderungen des Handelsrechts und des Insolvenzrechts. Die wichtigsten Änderungen sind:

Es wird eine Form der GmbH praktisch ohne Stammkapital zugelassen ("Unternehmergesellschaft"). Dabei genügt pro Gesellschafter ein Euro Stammeinlage.

Die Regelungen über eigenkapitalersetzende Darlehen entfallen. Dafür ist im Insolvenzfall die Rückzahlung von Gesellschafterdarlehen anfechtbar, wenn sie höchstens ein Jahr zuvor geschehen ist.

Die Gläubiger werden vor unlauteren Praktiken ("Firmenbestattungen") besser geschützt.



GmbH-Reform
MoMiG
S. z.B. Mitteilung in DB 2008, Heft 39, S. XXII; das Gesetz tritt in Kraft mit Beginn des Monats nach Verkündung, demnach voraussichtlich zum 1.11.2008; Artikel 25 des Gesetzes
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