06.03.2014

Steuerklassenwahl für 2014: Lebenspartner sind komplett mit Ehegatten gleichgestellt

Die lohn- und einkommensteuerlichen Vergünstigungen, die für Ehegatten und Ehen gelten, können mittlerweile auch bei Lebenspartnern und Lebenspartnerschaften angewandt werden. Eingetragene Lebenspartner können somit insbesondere den Splittingtarif sowie die Steuerklassenkombinationen III/V und IV/IV beanspruchen; auch das Faktorverfahren steht ihnen neuerdings offen.

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat diesen gesetzlichen Wandel nun erstmalig in seinem alljährlich erscheinenden „Merkblatt zur Steuerklassenwahl“ berücksichtigt. Die Ausführungen beziehen sich auf das Jahr 2014 und gelten für Ehegatten und Lebenspartner, die beide Arbeitnehmer sind. Hervorzuheben sind folgende Aspekte:

Hinweis: Das Merkblatt des BMF enthält zudem Tabellen mit gestaffelten Arbeitslöhnen, aus denen Ehegatten und Lebenspartner die für sich günstigste Steuerklassenkombination ablesen können.



BMF, Merkblatt zur Steuerklassenwahl für das Jahr 2014 v. 29.11.2013; www.bundesfinanzministerium.de
Haftungshinweis:
Dieser Beitrag ist nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Zu dem behandelten Thema wird gerne weitere Auskunft erteilt.


Zurück