28.03.2014

Steuerbonus für Handwerkerleistungen: Finanzverwaltung positioniert sich neu

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat seine Anwendungsgrundsätze zum Steuerbonus für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen überarbeitet. Private Haushalte sollten insbesondere folgende Neuregelungen kennen:



Haushaltsnahe Dienstleistungen
Handwerkerleistungen
Wohnflächenerweiterung
Schornsteinfeger
BMF-Schreiben v. 10.01.2014 – IV C 4 - S 2296-b/07/0003 :004; www.bundesfinanzministerium.de
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