15.12.2008

Veräußerungsgewinn bei Tätigkeit für den Erwerber

Der Gewinn aus Verkauf eines Unternehmens ist nur begünstigt, wenn der Verkäufer seine bisherige unternehmerische Tätigkeit für eine gewisse Zeit einstellt. Eine anschließende Tätigkeit als Arbeitnehmer oder freier Mitarbeiter für den Erwerber wird jedoch bei einem Freiberufler als unschädlich angesehen, da sie auf Rechnung des Erwerbers geschieht. In einem neuen Urteil überträgt der Bundesfinanzhof dies auf die Veräußerung eines Gewerbebetriebes. Ist der Veräußerer nach der Übertragung des Betriebes als selbständiger Unternehmer nur noch für den Erwerber tätig, kann der Veräußerer gleichwohl den Freibetrag und die Tarifermäßigung für den Veräußerungsgewinn beanspruchen.



Betriebsveräußerungrnehme
Gewerbebetrieb
Tarifbegünstigung
Veräußerungsgewinn
BFH v. 17.7.2008, X R 40/07
Haftungshinweis:
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