15.12.2008

Neues Erbschaftsteuergesetz - Freibeträge und Tarif

Die Freibeträge wurden wie folgt festgesetzt für:

Ehegatten 500.000 € (bisher 307.000 €)

Kinder, Stiefkinder und Kinder verstorbener Kinder (Enkel) 400.000 € (bisher 205.000 €)

andere Enkel 200.000 € (bisher 51.200 €)

sonstige Personen der Steuerklasse I 100.000 € (bisher 51.200 €) (z.B. Urenkel, Eltern bei Erbschaften)

Personen der Steuerklasse II: 20.000 € (bisher 10.300 €)

Personen der Steuerklasse III 20.000 € (bisher 5.200 €)

Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft 500.000 € (bisher 5.200 €)

beschränkt Steuerpflichtige (Steuerausländer) 2.000 € (bisher 1.100 €)

Der überlebende Ehegatte erhält einen zusätzlichen Versorgungsfreibetrag von 256.000 € (unverändert). Diesen Freibetrag erhält nun auch der Lebenspartner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft. Für die Steuerklasse I bleibt der Tarif weitgehend wie bisher. Die Steuerklassen II und III werden nun gleichbehandelt mit deutlich erhöhten Steuersätzen, insbesondere für Klasse II. Die günstige Steuerklasse I erhalten im Wesentlichen nur Kinder und Ehegatten und ggf. Enkel. Die meisten anderen Erben und Beschenkten fallen in Steuerklasse II oder III.



Erbschaftsteuergesetz
Freibeträge
Tarife
BT-Drucksachen 16/11107 und 16/ 11075
Haftungshinweis:
Dieser Beitrag ist nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Zu dem behandelten Thema wird gerne weitere Auskunft erteilt.


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