Die Freibeträge wurden wie folgt festgesetzt für:
Ehegatten 500.000 € (bisher 307.000 €)
Kinder, Stiefkinder und Kinder verstorbener Kinder (Enkel) 400.000 € (bisher 205.000 €)
andere Enkel 200.000 € (bisher 51.200 €)
sonstige Personen der Steuerklasse I 100.000 € (bisher 51.200 €) (z.B. Urenkel, Eltern bei Erbschaften)
Personen der Steuerklasse II: 20.000 € (bisher 10.300 €)
Personen der Steuerklasse III 20.000 € (bisher 5.200 €)
Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft 500.000 € (bisher 5.200 €)
beschränkt Steuerpflichtige (Steuerausländer) 2.000 € (bisher 1.100 €)
Der überlebende Ehegatte erhält einen zusätzlichen Versorgungsfreibetrag von 256.000 € (unverändert). Diesen Freibetrag erhält nun auch der Lebenspartner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft. Für die Steuerklasse I bleibt der Tarif weitgehend wie bisher. Die Steuerklassen II und III werden nun gleichbehandelt mit deutlich erhöhten Steuersätzen, insbesondere für Klasse II. Die günstige Steuerklasse I erhalten im Wesentlichen nur Kinder und Ehegatten und ggf. Enkel. Die meisten anderen Erben und Beschenkten fallen in Steuerklasse II oder III.