Webdesigner mit einer beruflichen Qualifikation als Grafik- oder Diplomdesigner, die nach den Vorgaben ihrer Auftraggeber künstlerische Konzepte für deren Internetauftritte entwerfen, können Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit erzielen. Dies ist nach einem rechtskräftigen Urteil des Finanzgerichts Münster der Fall, wenn sie die Internetpräsenz kreativ-eigenschöpferisch gestalten.