Steuervorauszahlungen sind nur noch festzusetzen, wenn sie mindestens 400 € betragen, für einen Vorauszahlungstermin 100 €. Für eine nachträgliche Erhöhung der Vorauszahlungen nach Ablauf des Jahres muss die Erhöhung mindestens 5.000 € betragen. Bisher galt jeweils die Hälfte dieser Beträge. Dies gilt erstmals für das Jahr 2009, also erstmals für die Vorauszahlungen im März 2009.