15.01.2009

Erlass der Grundsteuer

Der Erlass der Grundsteuer ist künftig von einer Ertragsminderung von mehr als 50 % abhängig und beträgt dann 25 %. Bei einer Ertragsminderung um 100 % beträgt der Erlass 50 % (erstmals für 2008). Bisher war der Erlass ab einer Ertragsminderung von über 20 % möglich, der Erlass wurde aber anders berechnet als künftig.



Erlass
Ertragsminderung
Steueränderungen
JStG 2009 (§ 33 Abs. 1 GrStG; § 38 GrStG; enthalten in Art.38 des JStG 2009)
Haftungshinweis:
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