15.01.2009

Arbeitszeitkonten

Wertguthaben von Arbeitnehmern müssen ab dem 1.1.2009 vor Insolvenz durch eine doppelhändige Treuhand (sog. CTA Modell) oder ein gleichwertiges Sicherungsmodell geschützt werden. Die Deutsche Rentenversicherung überprüft diesen Schutz bei Betriebsprüfungen der Arbeitgeber.



Arbeitszeitkonten
Insolvenzschutz
Pressemitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales v. 17.12.2008
Haftungshinweis:
Dieser Beitrag ist nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Zu dem behandelten Thema wird gerne weitere Auskunft erteilt.


Zurück