15.01.2009

Insolvenzgeldumlage

Der Einzug geht von den Unfallversicherungsträgern auf die Krankenkassen über, die die Umlage zusammen mit dem Gesamtsozialversicherungsbeitrag einziehen. Die Insolvenzgeldumlage bemisst sich nach der für die gesetzliche Rentenversicherung geltenden Bemessungsgrundlage. Der Umlagesatz beträgt 0,1 %.



Einzug
Insolvenzgeldumlage
Krankenkassen
Pressemitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales v. 17.12.2008
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