01.05.2014

Gemeinnützige Körperschaften: Aktuell sind zahlreiche steuerliche Änderungen zu beachten

Gemeinnützige Körperschaften, wie zum Beispiel Sport- und Kulturvereine, Stiftungen oder die gemeinnützige GmbH, profitieren in steuerlicher Hinsicht von zahlreichen Vergünstigungen. Dazu zählen beispielsweise die Befreiung von der Körperschaft- und Gewerbesteuer, ein geringerer Umsatzsteuersatz (7 %) und die Berechtigung, Zuwendungsbestätigungen ausstellen zu dürfen.

Allerdings müssen betroffene Organisationen zahlreiche Vorschriften beachten, wenn sie die Vergünstigungen für sich beanspruchen wollen. Aufgrund sich stetig ändernder Steuervorschriften ist es für sie unerlässlich, sich rechtzeitig über Neuerungen zu informieren. Kürzlich hat das Ministerium der Finanzen Brandenburg die wichtigsten Änderungen in einer Pressemitteilung zusammengefasst. Folgende Punkte sind besonders nennenswert:

Hinweis: Neben oben genannten Aspekten enthält die Pressemitteilung auch Hinweise für Vermögensstockspenden in eine Stiftung oder die Haftung für falsch ausgestellte Spendenbelege.



Gemeinnützigkeit
Zuwendungsbestätigung
Mittelverwendung
FinMin Brandenburg, Pressemitteilung v. 22.12.2013 – Nr. 119/2013; www.mdf.brandenburg.de
Haftungshinweis:
Dieser Beitrag ist nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Zu dem behandelten Thema wird gerne weitere Auskunft erteilt.


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