10.05.2014

Einkommensteuererklärung 2013: Rechtliche Änderungen im Überblick

Steuerzahler haben für die Abgabe ihrer Einkommensteuererklärung 2013 in aller Regel bis zum 31.05.2014 Zeit. Sofern sie steuerlich beraten sind, verlängert sich die Abgabefrist allgemein auf den 31.12.2014 (in Hessen sogar auf den 28.02.2015).

Das Finanzministerium Nordrhein-Westfalen hat nun die wichtigsten Änderungen zusammengefasst, die Steuerzahler für den Veranlagungszeitraum 2013 beachten sollten:



Änderungen
2013
Einkommensteuererklärung
FinMin NRW, Pressemitteilung v. 23.01.2014; www.fm.nrw.de
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