Viele Steuerzahler haben in der Vergangenheit in Einsprüchen eine Anhebung des pauschalen Kilometersatzes für Auswärtstätigkeiten von 0,30 € auf 0,35 € gefordert. Ihre Begründung basierte auf reisekostenrechtlichen Neuregelungen einiger Bundesländer, den Satz für steuerfreie Kostenerstattungen bei Fahrten mit dem eigenen Pkw anzuheben. Diese Anpassung wollten die Einspruchsführer auch für den Werbungskostenabzug durchsetzen.
Die Finanzämter hatten diese Einsprüche bislang ruhend gestellt, da zu dieser Frage noch eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht anhängig war. Da dieses Verfahren für den Steuerzahler nachteilig ausgegangen ist, folgen nun die verfahrensrechtlichen Konsequenzen: Die obersten Finanzbehörden der Länder haben mit einer sogenannten Allgemeinverfügung alle anhängigen Einsprüche und Änderungsanträge zur Thematik auf einen Schlag zurückgewiesen.
Hinweis: Betroffene Einspruchsführer können gegen diese Allgemeinverfügung innerhalb eines Jahres vor dem zuständigen Finanzgericht klagen. Ob sich dieser (mitunter lange) Weg lohnt, sollte vorab mit dem steuerlichen Berater geklärt werden.