05.07.2014

Kfz-Steuer: Zollverwaltung ist ab 2014 neuer Ansprechpartner

Die Zeiten, in denen sich Fahrzeughalter mit Fragen zur Festsetzung, Erhebung und Vollstreckung der Kfz-Steuer an ihr Finanzamt wenden konnten, sind vorbei. Seit 2014 ist die Zollverwaltung für sämtliche Angelegenheiten rund um die Kfz-Steuer zuständig.

Hinweis: Die Ertrags- und Verwaltungshoheit zur Kfz-Steuer war bereits 2009 von den Ländern auf den Bund übergegangen. Für Fahrzeughalter änderte sich aber zunächst nichts, da die Landesfinanzbehörden die Steuer im Wege der sogenannten Organleihe weiterverwalteten. Diese Zwischenlösung ist ausgelaufen; im ersten Halbjahr 2014 ging die Zuständigkeit nun auch faktisch auf den Zoll über (schrittweise je Bundesland). Künftig sind die Hauptzollämter der richtige Ansprechpartner für Fahrzeughalter.

Das Bundesfinanzministerium hat sich jetzt den verfahrensrechtlichen Aufräumarbeiten gewidmet, die aus dieser Neuordnung resultieren, und die bisherigen Verwaltungsanweisungen aufgehoben, die seitens der Finanzbehörden zur Ausführung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes erlassen wurden.

Hinweis: Der Zoll weist auf seiner Internetseite aber darauf hin, dass bisherige Verwaltungsvereinfachungen mit dem Zuständigkeitswechsel weitgehend übernommen wurden, bereits gewährte Steuervergünstigungen müssen nicht erneut vom Fahrzeughalter beantragt werden. Auch die Kfz-Steuerbescheide und die bislang vergebenen Steuernummern bleiben weiterhin gültig. Welches Hauptzollamt für den eigenen Fall zuständig ist bzw. wo die nächstliegende Kontaktstelle des Zolls zu finden ist, können Fahrzeughalter unter www.zoll.de ermitteln.



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Finanzamt
BMF-Schreiben v. 03.04.2014 – IV D 4 - S 6200/09/10001 :001; www.bundesfinanzministerium.de
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Dieser Beitrag ist nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Zu dem behandelten Thema wird gerne weitere Auskunft erteilt.


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