16.02.2009

Änderungen bei Rechnungen über Bewirtungskosten

Für den Abzug von 70 % der angemessenen Bewirtungskosten als Betriebsausgabe musste u.a. in der Rechnung der Name des bewirtenden Unternehmers angegeben werden, wenn der Gesamtbetrag der Rechnung über 100 € lag. Diese Grenze ist auf 150 € erhöht worden.



Bewirtungskosten
Rechnungen
EStR Abschnitt R 4.10 in der Fassung der ESt€R 2008, BStBl I 2008 S. 1017
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