06.08.2014

Falsche Spendenbescheinigungen: OFD beleuchtet Fragen zur Spendenhaftung

Wenn jemand vorsätzlich oder grob fahrlässig eine falsche Spendenbescheinigung ausstellt oder die zweckfremde Verwendung von Spendenmitteln veranlasst, muss er nach den Regeln der Abgabenordnung für die Steuer haften, die dem Fiskus entgeht (Aussteller- und Veranlasserhaftung). Welche Grundsätze bei diesen Haftungstatbeständen beachtet werden müssen, hat vor kurzem die Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main (OFD) aufgezeigt. Folgende Kernpunkte sind hervorzuheben:



Spendenbescheinigung
Fälschung
Haftung
gefälscht
OFD Frankfurt am Main, Verf. v. 17.03.2014 – S 2223 A - 95 - St 53; www.stx-premium.de
Haftungshinweis:
Dieser Beitrag ist nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Zu dem behandelten Thema wird gerne weitere Auskunft erteilt.


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