16.02.2009

Promotionsberater: Freiberufliche oder gewerbliche Tätigkeit?

Ein promovierter Volkswirt beriet Akademiker bei der Promotionsvorbereitung. Dabei erstellte er aufgrund von Gesprächen und der Lebensläufe jeweils "Begabungsanalysen". Er suchte dann geeignete Dissertationsthemen und vermittelte die Akademiker an Doktorväter. In einigen Fällen wies er sie in das wissenschaftliche Arbeiten ein und unterstützte sie bei der Literaturrecherche. Der Volkswirt behandelte seine Einkünfte als freiberuflich, da es sich um eine wissenschaftliche Tätigkeit handele. Das Finanzamt beurteilte sie demgegenüber als gewerblich. Der Bundesfinanzhof bestätigte dies. Die Tätigkeit des Volkswirts habe sich in den meisten Fällen auf die Suche eines Dissertationsthemas und das Finden eines Doktorvaters beschränkt. Dies sei lediglich eine wissenschaftsbegleitende Vorbereitungsmaßnahme, die nicht die Voraussetzungen eines wissenschaftlichen Arbeitens erfülle. Dieses erfordere einen Schwierigkeitsgrad und eine bestimmte Gestaltungshöhe, die erst bei der Promotion selbst erreicht würden.



Promotionsberater
Volkswirt
BFH v. 8.10.2008, VIII R 74/05
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