22.08.2014

Private Pkw-Nutzung: Vorsteuerabzug und Umsatzbesteuerung bei teilunternehmerischer Nutzung

Aus der Anschaffung eines Fahrzeugs, das Sie ausschließlich für Ihr Unternehmen nutzen, können Sie im Regelfall den vollen Vorsteuerabzug beanspruchen. Gerade Pkws werden jedoch neben der unternehmerischen Nutzung fast immer auch für private Fahrten genutzt (sogenannte teilunternehmerische Nutzung).

Das Bundesfinanzministerium hat jetzt in einem Schreiben zum Vorsteuerabzug sehr umfangreich zu diesen teilunternehmerisch genutzten Fahrzeugen Stellung genommen.

Beispiel: Ein Schreiner erwirbt einen Pkw für 23.800 €. Er beabsichtigt, das Fahrzeug zu 60 % für seine Schreinerei zu nutzen. Er hat nunmehr ein Wahlrecht (sogenanntes Zuordnungswahlrecht), ob bzw. in welchem Umfang er das Fahrzeug seinem Unternehmen zuordnet.

Im vorgenannten Beispiel kann der Schreiner entscheiden, ob er das Fahrzeug

Die Höhe des Vorsteuerabzugs hängt davon ab, welche Entscheidung er trifft:

Zu beachten ist, dass bei einer Veräußerung auch nur der dem Unternehmensvermögen zugeordnete Anteil des Fahrzeugs bei der Umsatzsteuer zu versteuern ist.

Hinweis: Im Regelfall dürfte sich die volle Zuordnung zum Unternehmensvermögen anbieten. In besonderen Konstellationen kann jedoch auch eine anderweitige Zuordnung sinnvoll sein. Wir beraten Sie gerne dazu.



Vorsteuerabzug
Pkw Nutzung
BMF-Schreiben v. 05.06.2014 – IV D 2 - S 7300/07/10002 :001; www.bundesfinanzministerium.de
Haftungshinweis:
Dieser Beitrag ist nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Zu dem behandelten Thema wird gerne weitere Auskunft erteilt.


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