15.04.2009

Gewerbesteuerpflicht eines Kfz-Gutachters

Die Tätigkeit eines Kfz-Gutachters kann gewerblich oder freiberuflich sein. Verfügt er nicht über die Ausbildung eines Ingenieurs, ist er nur dann freiberuflich tätig, wenn er nachweist, dass er über die von einem Ingenieur geforderten Fachkenntnisse verfügt und eine entsprechend qualifizierte Tätigkeit ausübt. (Finanzgericht München)



Ingieuer
Kfz-Gutachter
FG München v. 19.2.2009, 7 V 3721/08
Haftungshinweis:
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