15.04.2009

Zahlung der Beiträge zum DAV durch Arbeitgeber

Ein Arbeitgeber übernahm für eine bei ihm angestellte Rechtsanwältin die Beiträge für deren Mit-gliedschaft im Deutschen Anwaltverein. Diese Mitgliedschaft war sowohl für den Arbeitgeber (neue Mandate, geringere Fortbildungskosten) als auch für die Rechtsanwältin (Erfahrungsaustausch, Sonderkonditionen mit Kooperationspartnern usw.) von Vorteil. Die Mitgliedsbeiträge führen zu einem lohnsteuerpflichtigen Vorteil, weil die Mitgliedschaft nicht im überwiegenden eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers lag. (Bundesfinanzhof)



Anwaltsverein
Arbeitslohn
Beiträge
Rechtsanwalt
BFH v. 12.2.2009, VI R 32/08
Haftungshinweis:
Dieser Beitrag ist nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Zu dem behandelten Thema wird gerne weitere Auskunft erteilt.


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