15.04.2009

Stromlieferung an Dauercamper

Bei der Überlassung eines Standplatzes an Dauercamper handelt es sich um eine steuerfreie Vermietungsleistung. Diese umfasst nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs auch die Lieferung von Strom als unselbständige Nebenleistung. Nach heutigen Maßstäben ist eine Vermietung eines Campingplatzes ohne Stromanschluss nicht mehr möglich. Die Finanzverwaltung hat die Lieferung von Strom bislang als selbständige steuerpflichtige Lieferung angesehen.



Dauercmper
Steuerbefreiung
Stromlieferung
BFH v. 15.1.2009, V R 91/07
Haftungshinweis:
Dieser Beitrag ist nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Zu dem behandelten Thema wird gerne weitere Auskunft erteilt.


Zurück