15.04.2009

Die Pendlerpauschale wird wieder geltendes Recht

Der Bundesrat hat einem Gesetz zugestimmt, das die zu Beginn des Jahres 2007 eingeführte Kürzung der Pauschale rückgängig macht. Das Bundesverfassungsgericht hatte diese Regelung als verfassungswidrig angesehen. Berufspendler erhalten damit rückwirkend ab 1.1.2007 wieder 0,30 € ab dem ersten Entfernungskilometer. Außerdem können höhere Ausgaben für öffentliche Verkehrsmittel als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abgesetzt werden.



Entfernungspauschale
Pendlerpauschale
Pressemitteilung Nr. 58/2009 des Bundesrates v. 3.4.2009
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